„Bei einer namentlichen Abstimmung mussten Dr. Rolf Müller, Aloys Lenz und Hugo Klein von der CDU, als auch Alexander Noll von der FDP Farbe bekennen. Leider haben sie sich entschlossen, dem Wortbruch von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Jörg-Uwe Hahn (FDP) zu folgen", so Heinz Lotz (SPD).
Namentlich abgestimmt wurde zu folgendem Punkt der SPD-Entschließungsantrag (Drucksache 18/993):
Pkt. 4.: Der Hessische Landtag hält es für erforderlich, dass umgehend die Vorbereitungen für das vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Planänderungsverfahren begonnen werden, um die beanstandeten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses beim Schutz der Nachtruhe zu beheben. Der Landtag teilt insbesondere die Auffassung des Gerichts, dass die Zulassung von 17 Flügen in der sogenannten Mediationsnacht zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren ist, und stellt fest, dass die Abweichung vom Mediationsergebnis durch die Planfeststellungsbehörde rechtlich keineswegs zwingend war und zu einem vermeidbaren erheblichen Vertrauensverlust bei der Bevölkerung führte.
Aus dem Main-Kinzig-Kreis stimmte lediglich der Landtagsabgeordnete Heinz Lotz für diesen Punkt. Die CDU-Abgeordneten Dr. Müller, Lenz und Klein von der CDU und Noll von der FDP stimmten namentlich gegen diesen Punkt. Sie unterstützen einen Antrag der CDU/FDP, der eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts prüfen soll.
Eine Dokumentation des Wortbruchs von CDU und FDP beim Nachtflugverbot kann man hier herunterladen.


