Am Dienstag wird im Hessischen Landtag ein Gesetzentwurf diskutiert, der das aktuelle hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eigentlich verbessern sollte. Der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz kritisiert, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf keine Erstattung der Personal- und Sachkosten für private Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malterser) vorsieht, wenn sie sich an überörtlichen Einsätzen beteiligen.
„Wir können uns glücklich schätzen, dass wir ein gut funktionierendes ziviles Hilfsnetz haben. Umso wichtiger ist eine eindeutige Kostenregelung", so Lotz. Dies wurde auch während einer Anhörung der Hilfsorganisationen und Kommunen im Landtag deutlich. Die SPD-Landtagsfraktion hatte einen dementsprechenden Änderungsantrag gestellt, der kürzlich im Innenausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt wurde. Aller Voraussicht nach wird sich nun an der Kostenregelung nichts ändern.
Besonders benachteiligt sieht Lotz dabei Sonderstatusstädte wie Hanau. Diese setzten oftmals ihre hauptamtlichen Feuerwehren und Hilfskräfte im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe im Kreisgebiet ein. „Die hierdurch anfallenden Mehrkosten, einschließlich der Unterhaltungs- und Personalkosten, werden der Stadt Hanau nach der bisherigen Rechtslage nicht erstattet. Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden, damit Ereignisse wie die Fußball WM 2006 auch unseren Rettungskräften in guter Erinnerung bleiben", so der SPD-Abgeordnete Heinz Lotz.


