
Bereits seit Jahren kritisieren die Kommunen, dass sie auf der einen Seite verpflichtet wurden, den Betrieb und Bau von Zuleitungskanälen zu überprüfen, auf der anderen Seite jedoch auf den dadurch entstanden Kosten sitzen bleiben. Daher hält die SPD-Landtagsfraktion die Änderung im Hessischen Wassergesetz für überfällig. „Endlich hatte die Landesregierung ein Einsehen. Nun sollte sie jedoch auch ein offenes Ohr für die Bedenken aus der Anhörung haben und schnellstmöglich beim Entwurf der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) nachbessern“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz.
Der aktuelle Entwurf der Verordnung, der nicht durch den Landtag beschlossen werden muss, führe zu einer deutlichen Bürokratisierung und provoziere geradezu aufwendige Rechtsstreitigkeiten. „Wer ungenau arbeitet, muss nachsitzen. Die alte EKVO tritt am 31.12.2009 außer Kraft und die berechtigten Bedenken sollten bis dahin aus dem Entwurf verschwinden. Alles andere würde die Sinnhaftigkeit der Anhörung in Frage stellen", so Lotz.