MdL Heinz Lotz: „Statt einer praktikablen Lösung nur bürokratischer Wirrwarr“

„Ich bin ja mal gespannt, wer alles die neue Verordnung der Landesregierung zum sogenannten Feuerwehrführerschein als Erfolg verkaufen möchte. Ich empfehle denjenigen einen Besuch bei der örtlichen Feuerwehr, denn die Realität wird diese neue Verordnung ziemlich dürftig aussehen lassen“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz in Wiesbaden.
Durch den neuen europaweiten Führerschein durften Einsatzkräfte mit der Führerscheinklasse B bislang nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Das hatte zur Folge, dass die meist ehrenamtlichen Feuerwehrleute die Einsatzfahrzeuge nicht mehr fahren durften. Nach langer und schleppender Diskussion im Hessischen Innenministerium ist nun eine Regelung für die Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste umgesetzt worden, die eine Erweiterung der Fahrerlaubnis bis 4,75 t festlegt. Für den SPD-Landtagsabgeordneten Lotz geht das nicht weit genug, da die Mehrzahl der Einsatzfahrzeuge schwerer als 4,75 t sind.

„Die schwarz/gelbe Landesregierung hat zwar das Problem erkannt, hat aber letztendlich nichts gemacht. Aber damit nicht genug: statt durch die neue Verordnung entstehende Kosten durch das Land zu übernehmen, gibt es erneut eine Kostenverlagerung auf die Kreise, Städte und Gemeinden", so Lotz. Zudem produziere Noch-Innenminister Bouffier durch seine Verordnung neuen bürokratischen Wirrwarr: die Landkreise müssen die Kosten für die Erlaubnis von 24,30 € erst einziehen, die Aktiven müssen anschließend zur zuständigen Gemeinde oder Stadt gehen, um dort die vollen Kosten wieder erstattet zu bekommen.

Das Fazit des SPD-Landtagsabgeordneten Heinz Lotz zum neuen hessischen Feuerwehrführerschein lautet: „Zuerst trödelt das zuständige Innenministerium. Dann wird nur eine Teillösung geboten, bei der die wichtigen Einsatzfahrzeuge von den Aktiven immer noch nicht gefahren werden dürfen. Es wurde neuer bürokratischer Wirrwarr erschaffen und die Kommunen durch Mehraufwände und zusätzliche Kosten belastet. Für die vollständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste ist die vorliegende Verordnung für die Fahrerlaubnis der Aktiven ein völlig unzureichender Schritt, der die Probleme in keiner Weise löst."