Lassen Sie uns bei all diesen Diskussionen, die wir beim Thema Naturschutz teilweise sehr emotional führen, in diese Anhörung gehen und dann gemeinsam die entspre-chenden Schlussfolgerungen ziehen, versprach der FDP-Landtagsabgeordnete Heinrich Heindl in einer Sitzung des Hessischen Landtags Anfang September. Was ist das für eine Schlussfolgerung, wenn keines der vielen Kritikpunkte, kein einziger Verbesserungsvorschlag, keine einzige Stellungnahme aus der Anhörung den Weg in das weitere Gesetzgebungsverfahren gefunden hat, fragt der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz am Donnerstagabend in Wiesbaden.
Man sollte von den Abgeordneten des Landtags erwarten können, dass, wenn man schon um eine Stellungnahme gebeten wurde, diese auch verantwortungsbewusst ausgewertet wird. Stattdessen wird der Entwurf für das Naturschutzgesetz nun unverändert in die dritte Lesung gehen.
Da der Gesetzentwurf sich nicht geändert habe, könne sich auch an der ablehnenden Haltung der SPD-Landtagsfraktion nichts geändert haben, betont Lotz. Es ist mit dem Bundesrecht nicht vereinbar, wenn Ersatzmaßnahmen mit Ausgleichsmaßnahmen gleichgestellt werden. Der Dreiklang aus Vermeidung, Ausgleich und Ersatz ist einer der Grundpfeiler des Naturschutzes und darf deshalb nicht aufweicht werden", so der SPD-Politiker Lotz.
Ferner müsste an den Landschaftsrahmenplänen, dem festgeschriebenen Naturraumbezug und den Beiräten bei den oberen Naturschutzbehörden festgehalten werden. Umweltministerin Lucia Puttrich wünschte sich Anfang September einen guten Verlauf im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Wenn sie mit gut meinte, dass Expertenmeinungen übergangen und berechtigte Kritik ignoriert wird, dann läuft es für die Ministerin gut – nicht jedoch für den Naturschutz", so Lotz abschließend.