
„Die Landesregierung ist gegen das Nachtflugverbot vor Gericht gezogen, um nach eigenen Aussagen Rechtssicherheit zu schaffen. Ich stelle nun der Landesregierung die Gretchenfrage, ob sie denn auch gegen Fluglärm und für die lärmgeplagten Menschen vor den Kadi ziehen wird“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz am Rande der Plenarsitzung in Wiesbaden.
Wie bewertet die Landesregierung das Gutachten des Main-Kinzig-Kreises zum Fluglärm? So lautet die erste Frage der nun gestellten parlamentarischen Anfrage von Heinz Lotz. „Das von Landrat Pipa in Auftrag gegebene Gutachten hat eindeutig ergeben, dass eine deutliche Verringerung des Fluglärms möglich ist. Nun gilt es herauszufinden, wie die Landesregierung zu Maßnahmen steht, die den Fluglärm im Main-Kinzig-Kreis verringern könnten“, fragt der SPD-Politiker Heinz Lotz. Wenn das Luftfahrtbundesamt nicht die Maßnahmen aus dem Gutachten umsetzt, hat der Main-Kinzig-Kreis angekündigt den Rechtsweg einzuschlagen. Dementsprechend fragt Heinz Lotz, ob sich die Landesregierung an einer Klage beteiligen würde.
Eine Stellungnahme der schwarz-gelben Regierung zu lärmmindernden Anflugverfahren auf allen anderen Landerichtungen fordert Heinz Lotz ebenso, wie die sofortige Anhebung der Flughöhe um 300 Meter. Innerhalb von 18 Monaten könne laut dem Gutachten „Untersuchung und Bewertung von lärmmindernden Anflugverfahren für die Landerichtung 25 in Frankfurt“ die nächste Stufe erfolgen: eine Staffelung der Flugzeuge in einer Höhe von 2400 Metern mit anschließendem Sinkflug. Anschließend könne das sogenannte Point Merge-Verfahren eingeführt werden. „Diesen Erkenntnissen kann und darf sich die Landesregierung nicht entziehen“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz.