
Wo wir auch draußen stehen, überall sehen wir bei uns irgendwo Wald und wenn es am Horizont ist. Zweifellos ist der Wald ein Teil unserer Identität. Aber er ist noch mehr: Er bietet uns Freiräume, Rohstoffe und vor allem Schutz – beispielsweise gegen Lärm. Wenn eine Waldfläche fünf oder mehr bestimmter Kriterien erfüllt (z.B. Boden-, Klima-, Lärm-, Sicht- und Wasserschutz), dann gilt es als potentieller Bannwald, der nach Hessischem Recht die höchste Schutzkategorie genießt und wegen seiner besonderen Bedeutung für das Allgemeinwohl in besonderem Maße schützenswert ist. Aktuell gibt es in Hessen 54 Bannwälder, die etwa zwei Prozent des Forstbestandes ausmachen. Bis 2002 war die Rodung oder die Umwandlung untersagt. Ohne Ausnahme. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens wäre schlichtweg nicht möglich gewesen, weil 300 Hektar ökologisch wertvoller Bannwald im Wege standen. Die Fluglärmdiskussion von Heute gäbe es also nicht, aber das Gesetz wurde unter Roland Koch geändert, einen Bannwalschutz gibt es quasi nicht mehr. Danach mussten 400 Hektar schutzwürdiger Wald in Hessen dem Flughafenausbau oder Tank- und Rastanlagen weichen. Die Grünen schreiben seither in ihre Wahlprogramme, dass sie die Aufweichung der Bannwaldverordnung zurücknehmen werden und Bannwald wieder unantastbar machen wollen.
Eine gute Gelegenheit für einen kleinen Faktencheck, denn nun haben wir ja eine grüne Umweltministerin, die für den Wald zuständig ist. Tatsächlich wurde von ihr kürzlich eine Änderung des Waldgesetzes veranlasst, die sich speziell den Schutz- und Bannwäldern widmet. Und ist der Bannwald nun wieder unantastbar? Nein, denn die Ministerin ließ so viele Ausnahmen formulieren, dass kein Quadratmeter Wald besser geschützt ist als vorher. Wenn jemals wieder eine Flächenerweiterung des Flughafens ansteht, dürften Rodungen von Bannwald vorgenommen werden, weil eine solche Maßnahme immer von überregionaler Bedeutung wäre. Aktionismus der dem Wald nicht hilft.