
Wir Landeier wissen, wie wertvoll der ländliche Raum ist. Wir wissen auch, in welcher empfindlichen Balance die Bevölkerungsentwicklung zu der Entwicklung der ländlichen Regionen steht. Kleine Entscheidungen können große Folgen haben. Das spüren wir immer wieder am eigenen Leib. Große Entscheidungen können noch größere Folgen haben. Für mich ist ein Gesetz eine ziemlich große Entscheidung. Wenn in Hessen ein Gesetz neu verabschiedet wird, dann ist eine Überprüfung folgender Kriterien immer zwingend vorgeschrieben: Alternativen zu dem Gesetz, finanzielle Mehraufwendungen, unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen und besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen.
Nun habe ich mich mit den SPD-agrarpolitischen Sprechern aus den Bundesländern, dem Bund und der EU in München getroffen. In dem Thesenpapier „Münchener Erklärung für die ländliche Entwicklung“ haben wir eine Maßnahme für die ländliche Entwicklung beschlossen, die ich besonders bemerkenswert finde: Wir wollen zur besseren Zusammenarbeit zwischen Bund und den Ländern erreichen, dass bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren neuer Bundesgesetze stets die Raumwirksamkeit, die Folgen für den ländliche Entwicklung und die demografische Relevanz überprüft werden müssen.
Das ist ein Modell, das ich mir durchaus beim Gesetzgebungsverfahren neuer Landesgesetze in Hessen vorstellen kann. Begünstigt ein Gesetzentwurf die Landflucht, weil Kindergärten schließen müssen oder hat es Folgen auf den demografischen Wandel, weil es den altersgerechten Umbau verhindert, dann muss es im Gesetzgebungsverfahren erwähnt sein. So können wir rechtzeitig die Weichen stellen. Zu den bereits vorhandenen Kriterien sollte immer überprüft werden, welche Folgen ein neues Gesetz für den ländlichen Raum hat. Mir fallen spontan einige Landesgesetze ein, die eine solche Überprüfung bitter nötig gehabt hätten.