Heinz Lotz (SPD): Woher kommt der Groll Reuls gegenüber Landrat Pipa?

Heinz Lotz, Mitglied des Hessischen Landtags

„Getrieben von einer Abneigung gegenüber Landrat Erich Pipa ist der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Reul. Das wiederholt sich nun auch im Streit um die Finanzierung der Kommunen durch das Land“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz. Reuls Zorn gegenüber dem Landrat gehe sogar soweit, dass er seinem CDU-Parteifreund und Finanzminister Schäfer ins Wort redet. Dieser hatte in einer Pressekonferenz Ende September unmissverständlich gesagt, dass die Kommunen bei der Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleiches 4 Mrd. Euro erhalten würden und erklärte wörtlich: „Das ist genau so viel wie bisher.“

„Genauso viel wie bisher“ sagte auch Landrat Pipa zu den Plänen des Ministers und wird nun ausgerechnet für diese Feststellung von Reul mit weiterem Groll bestraft. „Diese Aussagen Erich Pipas sind für mich nicht nachvollziehbar und irritieren mich schon sehr. Offenbar spricht er mehr als Sozialdemokrat und auf Weisung der hessischen SPD, denn als Landrat und Präsident des Landkreistages, wenn er solche Behauptungen aufstellt“, ließ Reul über eine Pressemitteilung ausrichten. Über diese Aussage ist nun Lotz irritiert, schließlich sei er sich absolut sicher, dass Finanzminister Schäfer nicht auf Weisung der hessischen SPD spreche.

„Die Neuberechnungen des Kommunalen Finanzausgleichs von Minister Schäfer beruhen zum Teil auf falschen Grundlagen, sind in Einzelfragen nicht sachgerecht und insgesamt schlicht nur als unfair zu bezeichnen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass bereits am Anfang das Ergebnis fest stand: Es soll genauso viel wie bisher sein“, so Heinz Lotz.

Der Staatsgerichtshof hat das Land verpflichtet, den Bedarf der Kommunen zu ermitteln und dann unabhängig von seiner eigenen Finanzsituation den Kommunen die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die SPD kritisiert am kürzlich durch Finanzminister Schäfer vorgestellten Modell für den Kommunalen Finanzausgleich, dass die Unterfinanzierung der Kommunen damit auf Dauer festgeschrieben ist.