Heinz Lotz: Einsatzleitung soll Blaulicht auch für private Fahrzeuge nutzen dürfen

Heinz Lotz, Mitglied des Hessischen Landtags

Wer darf mit dem Blaulicht auf seinem Privatfahrzeug zum Einsatzort fahren? Die neuen Regelungen der Landesregierung gehen dem SPD-Landtagsabgeordneten Heinz Lotz nicht weit genug. Sie sehen vor, dass ausschließlich Kreisbrandmeister im Brandschutzaufsichtsdienst der Landkreise mit einsatzleitenden Funktionen dieses Privileg nutzen dürfen. Eine Initiative der SPD wurde abgelehnt. „Wir Menschen aus dem ländlichen Raum wissen, wie wichtig es ist, dass die Einsatzleitung der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes den oftmals weit entfernt liegenden Einsatzort möglichst schnell erreichen. Mit der Regelung der Landesregierung bleiben die Einsatzleitungen der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes komplett außen vor. Das ist nicht nur töricht, sondern unter Umständen sogar gefährlich“, sagte Heinz Lotz. Die vorgestellten Anwendungshinweise der Regierung erwecke durch Formulierungen wie „auf bestimmte Einzelfälle beschränkt“, „Zahl von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken“ und „strikte Anwendung der Bestimmungen“ den Eindruck, dass die Regelung im Grunde nicht gewollt sei.

„Die bayerische Regelung, die als inhaltliche Vorlage für den vorangegangenen SPD-Antrag gedient hat, ist dagegen sehr viel praxisnäher und offener als die vorgestellten Anwendungshinweise der hessischen Landesregierung. Allein bei den Kreis- und Stadtbrandmeistern ist ein Bayern ein Kontingent von 500 Personen vorgesehen. Darüber hinaus gibt es Kontingente für die Einsatzleitung der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes“, so Lotz. Die neue Regelung der schwarz-grünen Landesregierung sei geprägt durch Misstrauen gegenüber der ehrenamtlichen Einsatzkräften und restriktiver Einschränkung des möglichen Nutzerkreises.