
In der Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag zur Jagdverordnung hat der forstpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Lotz, CDU und Grüne für die Tatsache kritisiert, dass die Verordnung gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts verstoße. Eine Klage gegen die Regierung sei unumgänglich. Lotz bedauerte, dass die Debatte leider bestätigt habe, was die SPD kritisiere: Jeder, der auch nur ein Fünkchen Kritik an der Jagdverordnung übt, wird sofort als schießwütiger Tierquäler hingestellt. Anstatt auf unsere Bedenken einzugehen, erwidert die Rednerin der Grünen, dass sie enttäuscht sei, dass die SPD sich nicht für den Tierschutz engagiere. Hätte sie nur besser zugehört, denn das ist sachlich falsch, jedoch beispielhaft für unsere Kritik, sagte Lotz.
Von Anfang an habe die SPD kritisiert, dass die Jagdverordnung niemals ohne eine Beteiligung des Parlaments hätte zustande kommen dürfen. Wir hatten vorgeschlagen, einen runden Tisch einzuberufen, der aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen ein modernes Jagdrecht schafft. Das wurde ignoriert. Anstatt das Gespräch mit uns zu suchen, wurden alle Kritiker der Jagdverordnung kurzerhand als schießwütige Tierquäler abgestempelt. Die heutige Debatte untermauert das. So geht man nicht miteinander um! Die Landesregierung reißt mit ihrem Verhalten tiefe Gräben zwischen Tierschutzorganisationen, Jägerschaft und Opposition, obwohl ihre Aufgabe gewesen wäre, befriedend einzugreifen. Da wo ich herkomme, nennt man ein solches Verhalten die Arroganz der Macht, so der SPD-Politiker.
Die Hauptforderung der SPD bleibt: Wir brauchen in Hessen ein modernes Jagdrecht. Eines das nicht in irgendwelchen Kämmerchen zusammen gezimmert wird. Sondern eines, das mit einer möglichst breiten Beteiligung zustande kommt. Ohne Pseudowissenschaften, ohne die Verunglimpfung von kritischen Stimmen und ohne Scheuklappen. Wir sind uns sicher, dass der Staatsgerichtshof die Jagdverordnung für rechtswidrig erklären wird, sagte Lotz.