Scharfe Kritik kommt von dem SPD-Landtagsabgeordneten Heinz Lotz für den als verfassungswidrig eingestuften Schattenhaushalt der hessischen Regierungskoalition aus CDU und Grüne. Am Rande der hierzu einberufenen Sondersitzung des Hessischen Landtags sagte er in Wiesbaden: „Die heutige Landtagssitzung hätten wir uns komplett sparen können, hätten CDU und Grüne nicht so einen Mist verzapft. Ehrlicherweise kann ich nicht verstehen, wie CDU und Grüne überhaupt nur auf die Idee kommen konnten, mit diesem zu höchst undemokratischen Schattenhaushalt durchzukommen. Es hat gute demokratische Gründe, dass ein Landesbudget vom Landtag beschlossen wird und nicht von der Landesregierung. Deshalb ist es auch bundesweit einzigartig, dass versucht wird, das zu umgehen. Dafür haben sie nun zu Recht eine ordentliche Klatsche des Staatsgerichtshofes kassiert.“
CDU und Grüne hatten gegen die Stimmen der Opposition ein Sondervermögen von 12 Mrd. Euro im Landtag durchgeboxt, mit der Begründung, die Folgen der Corona-Pandemie abmildern wollen. Dieses sogenannte „Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz“ ist aus Sicht des hessischen Staatsgerichtshofes nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Zum einen verstoße es laut Gericht gegen das Budgetrecht des Landtags und gegen Grundsätze des Haushaltsrechts. Zwar ist das Sondervermögen mit der Bewältigung der Corona-Krise begründet worden, aus Sicht von Lotz sei das nicht bei allen Punkten eindeutig gewesen. „Als forstpolitischer Sprecher freue ich mich natürlich, wenn Forsthäuser modernisiert werden. Der feine Unterschied ist aber, dass sie teilweise über das Corona-Sondervermögen finanziert werden. Dabei gehören derartige Maßnahmen ganz eindeutig in einen regulären Haushalt. Die SPD steht nach wie vor dazu, dass wir aufgrund der Pandemie beherzt Maßnahmen anpacken und dafür auch Geld in die Hand nehmen müssen“, sagte Heinz Lotz in Wiesbaden, der betont, dass die SPD weiterhin dazu stehe, den Menschen, die von der Pandemie schwer getroffen wurden, zu helfen. Ebenso sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Folgen der Corona-Krise vor Ort anzugehen. Dieses vom Staatsgerichtshof gekippte Sondervermögen habe für Heinz Lotz ein eindeutiges Geschmäckle: „Im Jahr 2023 findet die Landtagswahl in Hessen statt, solange sollte das Sondervermögen über 12 Mrd. Euro in Kraft sein. Es schmeckt nach einer willkommenen Finanzierungsmöglichkeit von Wahlkampfversprechen von CDU und Grüne“, sagte Heinz Lotz- Nun gelte es die Fehler von CDU und Grüne zu korrigieren und eine verfassungsgemäße Neuregelung zu erarbeiten.